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Ausgewählte Stoffe
Einige der folgenden Stoffe fanden früher traditionell als Pflanzenschutzmittel Verwendung, so zum Beispiel Nikotin, das heute verboten ist. Im ökologischen Landbau dürfen sie jetzt nur noch verwendet werden, wenn sie den rechtlichen Rahmenbedingungen des Pflanzenschutzgesetzes entsprechen.
Stoffe und Zubereitungen, die gewerblich in Verkehr sind, dürfen nur dann zur Selbstherstellung verwendet werden, wenn sie nach der Vorschrift der europäischen Gemeinschaft bei der Erzeugung von Produkten aus ökologischen Anbau entsprechen. Außerdem müssen sie in einer Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufgeführt sein.
Stoffgruppe
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